Wechsel in die private Krankenversicherung
– Beratung über Ihre Möglichkeiten, wenn Sie sich privat krankenversichern
– Vergleich der Bilanzkennzahlen der Krankenversicherer
– zukünftige Betreuung Ihres Vertrages bei jeder Gesellschaft Ihrer Wahl
– persönliche telefonische Erreichbarkeit für Ihre Rückfragen
PKV - Häufige Fragen
Ausgewählte Antworten auf besonders oft gestellte Fragen:
Müssen alle Familienmitglieder einen eigenen Beitrag zahlen?
Ja, das ist das grundsätzliche, funktionierende Prinzip der privaten Kassen, jedoch gibt es im Kindertarif der einzelnen Gesellschaften wesentliche Preisunterschiede. Der individuelle Vergleich zeigt, wann es trotz dieses Prinzipes günstiger für Sie ist, sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu entscheiden.
Kinder müssen nicht im gleichen Kindertarif der Gesellschaft versichert sein, in denen die Eltern versichert sind. Jedoch versichern wiederum nicht alle Gesellschaften die Kinder allein in ihrem Kindertarif, zusätzlich gibt es Altersgrenzen.
Wir unterstützen Sie beim Wechsel oder beim Finden des passenden Kindertarifes – Anruf genügt.
Kann ich meine Altersrückstellungen mitnehmen, wenn ich mich für einen Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherern entscheide?
Wenn Sie in einem Tarif versichert sind, der nach der gesetzlichen Neuordnung im Jahre 2009 aufgelegt ist, so enthält dieser die Möglichkeit der Übertragung der Altersrückstellungen, allerdings immer auf der Berechnungsgrundlage des Basistarifes.
Wann komm ich zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Grundsätzlich werden Sie wieder versicherungspflichtig, sobald Ihre Einkünfte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Das kann zum Beispiel bei Jobwechsel oder bei Arbeitslosigkeit eintreten.
Der Gesetzgeber hat in 2001 beschlossen, daß diese Regelung nur bis zum vollendeten 55 Lebensjahr gilt, wenn Sie in den 5 Jahren zuvor privat krankenversichert waren.
Wie sind meine Beiträge im Alter vor Steigerung geschützt?
In der Privaten Krankenversicherung haben Sie doppelte Altersrückstellungen. Einerseits die 10%, zu der der Gesetzgeber seit 2001 alle privaten Krankenversicherungen verpflichtet hat. Zum zweiten kalkulatorische Rückstellungen, die jeder Versicherer von jeher in seinen Tarifen enthalten hat. Bei dieser Kalkulation gibt es Spielräume, die von den einzelnen Gesellschaften auf verschiedene Weise genutzt werden. Der eine kalkuliert knapper und bietet günstigere Prämien auf dem Markt an, der andere kalkuliert großzügiger und ist auf den ersten Blick nicht ganz so günstig, dafür langfristig stabiler.
Weiterhin haben Sie, wenn Sie sich privat krankenversichern, nach 10 Jahren Mitgliedschaft in ein und derselben Kasse und bei Eintritt Ihrer Rente die Möglichkeit einen Tarif zu wählen, der dem Gesetzlichen Tarif in Preis und Leistung gleicht.